AGB – ReluxNet

1. Vertragsgegenstand ReluxNet Mitgliedschaft und Dienstleistungen 

Unternehmen aus der Beleuchtungs-, Licht- und Sensorbranche können im Rahmen einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft ihre produktspezifischen Daten in die von Relux konzipierte ONLINE PLATT- FORM ReluxNet (www.relux.net) aufnehmen lassen. Diese enthält nebst die in einem elektronischen Branchen- verzeichnis zusammengefassten Mitglieder- und Produktinformationen ein optimiertes und kunden- freundliches Firmen- und Produkt- Suchprogramm. Eine anwenderfreundliche aber minimal ausgestattete Schnittstelle zu dem Licht- und Sensorberechnungsprogramm ReluxDesktop, wird auch angeboten. 

Relux ist mit der ONLINE PLATT- FORM bemüht, möglichst viele Pro- duktanfragen und Bestellungen von Anwendern bei den Mitgliedern zu erzielen. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für ReluxNet Mitglieder regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Relux und dem Mitglied. Die Parteien erklären die Datenschutzhinweise von Relux zum integrierenden Bestandteil dieser AGB. 

Für die Zustimmung zum Vertragsabschluss ist eine elektronische Zustellung des unterzeichneten Vertrages ausreichend. Eine zusätzliche postalische Zustellung ist dennoch erwünscht.  

2. Rechte der Mitglieder 

2.1 Das Mitglied hat das Recht, das Produktsuch-, Licht- und Sensorberechnungsprogramm unentgeltlich zu nutzen. Die firmenspezifischen Produktdaten des Mitglieds, werden kostenpflichtig durch Relux in die vorgeschriebenen Datenformen und in die Datenbank aufgenommen. Weitere Dienstleistungen von Relux sind ebenso kostenpflichtig und in einer von Relux jeweils aktualisierten Preisliste enthalten, die auf Anfrage zugestellt wird. 

2.2 Das Mitglied kann seine Produktdaten auf der ONLINE PLATTFORM mit technischen Hilfsmitteln oder der kostenpflichtigen Hilfe von Relux jederzeit anpassen. 

2.3 Das Mitglied kann bezüglich der ONLINE PLATTFORM (rechtlich nicht durchsetzbare) Weiterentwicklungsvorschläge anbringen. 

2.4 Mitglieder können (rechtlich unverbindliche) Vorschläge zur Weiterentwicklung der ONLINE-PLATTFORM machen.

3. Pflichten der Mitglieder 

3.1 Das Mitglied verpflichtet sich, seine Daten Relux komplett, wahrheitsgemäss nicht irreführend sowie fehlerfrei, zu übergeben. Sollten qualitative Aussagen über das Produkt falsch sein, so ist das Mitglied nachweispflichtig für die angegebenen Informationen und haftet für sämtliche Kosten eines Nachweises (technische Expertise) gegenüber Relux oder einem anderen klagenden Mitglied und behebt diese Fehler in einer angemessenen Frist. 

3.2 Das Mitglied bestätigt, dass es bezüglich der Daten und Produkte jeweils über die Verfügungsmacht bzw. die erforderlichen Immaterial- güterrechte verfügt, die Produkte zugelassen sind und bei Wider- handlung hierfür haftbar ist. 

3.3 Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung des jährlichen Mitglie- derbeitrages (vgl. 8). Die Kundendaten werden innerhalb von zwanzig Tagen nach geleisteter Jahresgebühr freigeschaltet. 

3.4 Die Daten und Produkte der ONLINE PLATTFORM werden durch Relux für interessierte Kunden bzw. potentielle Produktkäufer zur    Verfügung gestellt. 

3.5 Dem Mitglied ist es untersagt, die ONLINE PLATTFORM zu modifizieren, zu kopieren oder anderweitig zum Nachteil von Relux zu nutzen. Mitglieder verpflichten sich im Zusammenhang mit der ONLINE PLATTFORM untereinander, gegen- über Relux sowie interessierten Kunden der in ihr enthaltenen Firmen- und Produktdaten sowie der darin enthaltenen Software ein Verhalten nach Treu und Glauben auszuüben. Weitere Pflichten wie ein entsprechend faires und loyales Geschäftsgebaren wird von den Mitgliedern erfordert. Der Name Relux, das Produkt und die dahinter stehende Idee des gemeinsamen Auftretens auf dem Markt, sollen somit bestehen und gefördert werden. 

4. Rechte und Pflichten von Relux 

4.1 Für die Erstdatenaufbereitung gewährt Relux dem Mitglied technische Unterstützung in der Analyse der Datenintegration von mindestens 1 Tag. Weitergehender Datenimplementierungsaufwand wird entgeltlich nach der anwendbaren Preisliste verrechnet. 

4.2 Relux stellt die technischen Einrichtungen zur Verfügung, um den Mitgliedern die jederzeitige und individuelle Datenaktualisierung (Update) bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. 

4.3 Relux ist berechtigt, widerrechtliche, unwahre oder irreführende Informationen der Kundendaten umgehend und ohne Rückfrage beim Mitglied zu löschen. Es wird diesbezüglich zudem auf Punkt 8.7 verwiesen. 

4.4 Relux ist berechtigt sämtliche der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Dienstleistungs- und Produktangebote/-informationen des Mitglieds in Schrift und Bild (von ihm direkt oder von öffentlichen Plattformen) zu übernehmen und zu nutzen, insbesondere in eine öffentlich zugängliche Datenbank aufzunehmen. Das Mitglied bestätigt mit Annahme dieser AGB, dass es im Besitze sämtlicher hierfür erforderlicher Nutzungsrechte betreffend dieser Angebote/Informationen ist. 

4.5 Relux hat das Recht, die Mitgliedschaft ohne Grundangaben zu verweigern und nach eigenem Ermessen fristlos zu beendigen. Die Kündigungsfristen richten sich nach denselben Bestimmungen wie für das Mitglied (8.1). 

5. Gegenseitige Vertraulichkeit 

5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, insbesondere solche über interne Geschäftsabläufe sowie über den Entwicklungsstand und die Entwicklungsplanung ihrer Software vertraulich zu behandeln.

6. Gewährleistung und Haftung 

6.1 Relux setzt alles daran die Daten in der ONLINE PLATTFORM korrekt und nach den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetzen zu sammeln, lehnt aber jegliche Haftung für falsche oder fehlerhafte Informationen in der ONLINE PLATTFORM ab.  

Relux übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die den Mitgliedern, Anwendern oder anderen ONLINE PLATTFORM-Nutzern aus fehlerhafter Anwendung oder Benutzung verursacht werden.  

Ebenso wird jegliche Haftung für allfällige Mängel betreffend der Software von ReluxNet abgelehnt.  

Relux lehnt zudem jegliche Haftung für Mängel der in den ONLINE PLATTFORM aufgeführten Firmenprodukte ab.  

Das Mitglied hat Relux für mangelhafte Produkt- und Informationsdaten und Verletzungen von Immaterialgüterrechten schadlos zu halten. Dies gilt auch für die Nutzung gemäss Ziffer 4.4. 

6.2 Relux haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag gehindert war. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von Relux nicht zu vertretenden Umstände erstreckt. 
7. Rechte an der ONLINE PLATTFORM 

7.1 Alle Urheberrechte (so auch die Rechte an Konzept, Layout und Design), an der Software, Datenbank und an der ONLINE PLATTFORM verbleiben bei Relux. Mitglieder und die Anwender sind ohne schriftliche Zustimmung von Relux nicht berechtigt, Inhalte des Datenträgers zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen sowie zu vermieten oder diese in anderer Art und Weise zu nutzen. Sie sind ebenso wenig berechtigt, in der ONLINE PLATTFORM enthaltene Programme oder Teile davon zu dekompilieren oder Dritten zugänglich zu machen. 

8. Vertragsabschluss, Mitgliedschaft, Laufzeit und Vertragsbeendigung 

8.1 Die Mitgliedschaft ist gültig ab Datum der Vertragsunterzeichnung der Zusatzvereinbarung oder Auf- tragsbestätigung durch das Mitglied. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und bleibt ohne Kündigung auch in den darauf folgenden Jahren bestehen. Die jährliche Mitgliedschaftsgebühr, in der Regel 12 Monate, richtet sich nach der Preisliste von Relux, die auf Anfrage zugestellt wird. Mit der ersten Rechnung werden ab Vertragsbeginn 12 Monate Mitgliedschaftsgebühr verrechnet. Mit der zweiten Rechnung wird die Mitgliedschaftsgebühr pro rata temporis auf Ende des Kalenderjahres berechnet und danach pro Kalenderjahr abgerechnet. 

8.2 Sämtliche Überweisungskosten für die Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr gehen zulasten des Mitglieds. Dieses ist angehalten, den Überweisungsbetrag so zu berechnen, dass bei Relux die volle Mitgliedschaftsgebühr resultiert. 

8.3 Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, werden die Produktdaten des Kunden nach 90 Tagen Zahlungsverzug ohne weitere Mitteilung gesperrt. Für die Dauer einer Sperrung besteht kein Anspruch auf eine Reduktion des geschuldeten Betrages. 

8.4 Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von 2% des ursprünglichen Rechnungsbetrages ohne weitere Aufforderung in Rechnung gestellt. 

8.5 Wird Relux gezwungen den Rechtsweg einzuleiten um die geltende Forderung zu erhalten, werden nach genauer Auflistung der anfallenden Kosten alle internen und externen Aufwendungen für Rechtsfälle in Rechnung gestellt. 

8.6 Dieser Vertrag kann nach Ablauf einer ersten minimalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wobei die geleistete Mitgliedschaftsgebühr nicht zurück erstattet wird bzw. Relux verbleibt bzw. bei Nichtbezahlung noch geschuldet ist. Erfolgt die Kündigung nicht 2 Monate vor Ablauf der minimalen Vertragslaufzeit (es gilt der Zeitpunkt des Erhaltens) ist die Mitgliedschaftsgebühr des darauf folgenden Kalenderjahres zusätzlich geschuldet. Die Kündigung hat mittels Einschreiben zu erfolgen. Relux haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag gehindert war. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von Relux nicht zu vertretenden Umstände erstreckt. 

8.7 Bei Vertragsverletzungen durch ein Mitglied kann Relux nach Ansetzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung den Vertrag fristlos kündigen (vgl. Ziff. 4.4), wobei die Mitgliedschaftsgebühr gemäss Ziff. 8.2 geschuldet ist. 

8.8 Nach erfolgter Kündigung werden die Mitgliederdaten auf das Ende der Vertragslaufzeit aus der ONLINE PLATTFORM entfernt. Sämtliche Hilfsmittel, Software und Lizenzen welche dem Mitglied zur Verfügung gestellt worden sind, sind Relux bis spätestens zur Ver- tragsbeendigung zurückzugeben und dürfen in keiner Form weiter genutzt werden. Die Leistungen und Pflichten der Vertragspartner bleiben bei einer fristgerechten Kündigung bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bestehen.  

9. Schlussbestimmungen 

9.1 Relux behält sich ohne Nennung von Gründen das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sie aktualisiert bzw. publiziert die geänderten AGB auf ihrer Webseite und sendet den Mitgliedern bei der darauf folgenden Rechnungsstellung die geänderten AGB zu. Ohne gegenteilige Meldung des Mitglieds innert zwei Wochen nach dem Versand und/oder aufgrund der Weiternutzung der Dienstleistungen und Produkte wird die Annahme der geänderten AGB angenommen. 

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer un- wirksamen Bestimmung soll eine solche treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. 

9.3 Dieser Vertrag sowie alle Streitigkeiten daraus, unterstehen dem schweizerischem Recht unter Einbezug des UN-Kaufrechts. 

9.4 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Münchenstein. Relux kann ihre Ansprüche gegenüber dem Mitglied, insbesondere die Geltendmachung von geschuldeten Mitgliedschaftsgebühren, wahlweise auch bei dem Gericht des Ortes geltend machen, an dem das Mitglied seinen Wohnort oder Sitz hat. 

9.5 Die vorliegende AGB ersetzt die Version aus dem April 2018 gemäss Punkt 9.1 per sofort. 



Münchenstein, April 2019