Verkaufs und Lieferbedingungen - Lizenzbestimmungen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der RELUX Informatik AG, (nachfolgend: RELUX) und dem Kunden für den Kauf von Lizenzsoftware über die Vertriebskanäle von RELUX. Die nachfolgenden Bestimmungen richten sich sowohl an Verbraucher (Konsumenten) als auch an Unternehmer. Soweit von "Kunden" die Rede ist, sind damit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint, es sei denn, es wird etwas anderes bestimmt.


2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lizenzbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie Produkt- oder Lizenzverträge von RELUX unter Ausschluss entgegenstehender Bedingungen des Kunden; abweichende Bedingungen erkennt RELUX nur ausdrücklich schriftlich an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten weiterhin, wenn RELUX in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt. Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.


3. Vertragsschluss

Eine vom Kunden abgegebene Bestellung stellt ein an uns gerichtetes Angebot zum Kauf von Produkten unter Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Die Bestellung des Kunden, sei es via online Shop, Email, per Telefon oder Post, ist bindend nach 3 Tagen nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung/Rechnung oder sobald die Zahlung für den beim Kauf gültigen Produktpreis unseren Konten gut geschrieben bzw. die Kreditkarte des Kunden erfolgreich autorisiert werden konnte. Der Kunde erhält vor Versendung seiner Bestellung über das Internet die Möglichkeit, seine gemachten Eingaben im Onlinebestellformular zu überprüfen und somit vor der endgültigen Aufgabe seiner Bestellung, die gemachten Eingaben zu bestätigen oder Eingabefehler festzustellen und zu berichtigen.

3.1 Alle vom Kunden aufgegebenen Bestellungen bedürfen unserer anschließenden Annahme. Bei Bestellungen per Telefon oder Post erhält der Kunde von uns eine Auftragsbestätigung oder Rechnung, die innert 3 Tagen schriftliche abgelehnt werden kann, danach ist die Auftragsbestätigung oder Rechnung bindend.

3.2 Wir sind bei der Erbringung unserer Leistung frei, diese auch durch Dritte nach eigener Wahl zu erbringen.


4. Zusicherungen durch den Kunden

Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm bei der Produktbestellung gemachten Angaben in allen wesentlichen Aspekten aktuell und zutreffend sind, und dass sie für die Erfüllung seiner Produktbestellung durch uns ausreichen. Mehrkosten, die RELUX durch falsche/unvollständige Bestellungen oder Adressangaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

4.1 Der Kunde ist für die Pflege und unverzügliche Aktualisierung der Kontendaten bei uns hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich; ebenso hat er diese Daten (und alle ihm von uns zum Zweck des Zugriffs auf die Website bzw. des Kaufs von Produkten übergebenen Kennwörter) vor unberechtigtem Zugriff zu sichern.

4.2 Der Kunde ist zur Vergütung der erbrachten Leistung für alle unter Verwendung seiner Benutzerkennung und Passwort getätigten Bestellungen verpflichtet. Diese Vergütungspflicht entfällt nur dann, wenn der Kunde nachweisen kann, dass eine Bestellung unter Verwendung seiner Benutzerkennung und seines Passwortes von ihm nicht fahrlässig oder vorsätzlich ermöglicht wurde. Sonst trifft den Kunden für eine unter Benutzung seiner Benutzerkennung und seines Passwortes getätigte Bestellung nur dann keine Vergütungspflicht, wenn der Kunde vor der einzelnen Bestellung RELUX um Sperrung seines Benutzerzugangs und seines Kennwortes gebeten hat, und RELUX zwischen Eingang der Sperrungsaufforderung des Kunden und dem Eingang der Bestellung ein angemessener Zeitraum zur Verfügung stand, Benutzerzugang und Kennwort zu sperren.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anderweitig vermerkt, verstehen sich alle auf den Internetseiten von RELUX angezeigten Preise in den auf der Website angeführten Währungen. Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung. Bei allen angezeigten Preisen bleiben Schreibfehler und sonstige Irrtümer vorbehalten. Soweit nicht anderweitig festgelegt, verstehen sich die angeführten Preise ohne der Mehrwertsteuer und ohne der Versand- oder Transportkosten zum vereinbarten Auslieferort. Die Mehrwertsteuer (nur für Schweizer Kunden) und die Versandkosten sind auf der Website und in unseren Rechnungen separat aufgeführt. Der Kunde ist mit der Zahlung der von uns zum Zeitpunkt des Kaufs genannten Versand- oder Transportkosten für die Produkte einverstanden.

5.1 Zahlungen haben vor der Lieferung auf jenen Wegen zu erfolgen, welche auf der Website angeführt sind; von diesen abweichende Zahlungsarten bedürfen unseres vorherigen Einverständnisses.

5.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über diese verfügen können.

5.3 Zahlungen haben unbeschadet etwaiger Reklamationen für Minderlieferung oder Produktmängel in voller Höhe zu erfolgen.

5.4 Wechsel oder Schecks werden nur nach spezieller Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.

5.5 Sollte eine Zahlung per Überweisung, Kreditkarte, Scheck oder Barzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Bestellaufgabe den Konten von RELUX gutgeschrieben worden sein oder nicht bei uns eingehen, behalten wir uns das Recht vor, Sie an Ihre Zahlung zu erinnern bzw. die Bestellung zu stornieren oder Lizenzen zu deaktivieren.


6. Zahlung per Kreditkarte

Bei Zahlung per Kreditkarte gibt der Kunde zur Bestellung jeweils seine vollständigen Kreditkartendaten (Inhabername, Kartennummer, Ablaufdatum, KPN) an und erklärt bereits hiermit sein Einverständnis, dass RELUX die Bestellung mit dem jeweiligen Kreditkartenunternehmen insbesondere im Onlineverfahren abrechnet.

RELUX schützt die Kreditkartendaten vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte im Rahmen des Zumutbaren. Dem Kunden ist bekannt, dass insbesondere bei der elektronischen Übertragung dieser Daten die Kenntnisnahme unbefugter Dritter nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden erfolgt online im Rahmen der Bestellverarbeitung.


7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.


8. Lieferung, Lieferfrist

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt gemäß den jeweiligen Lieferinformationen auf unserer Auftragsbestätigung. Der Kunde erhält je nach Warenkauf einen Hardwareschutz (Dongle) auf welchen die Lizenz installiert wird. Die Lizenzierung kann mittels einem Software- Key heruntergeladen werden, die der Kunde per Email in der Rechnung erhält.

8.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit vollständigem Zahlungseingang bei RELUX bzw. nach ausdrücklicher schriftlicher Bestellannahme. 

8.2 Die Lieferfrist verlängert sich gegebenenfalls um die Zeit, die der Kunde benötigt, um Daten, die zur Bestellabwicklung notwendig sind, an RELUX zu übersenden. 

8.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden unverzüglich mitteilen.

8.4 Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

8.5 Soweit eine Software dem Kunden durch RELUX elektronisch, in der Form eines Downloadlinks zum Download der Software oder Teile einer Software von unseren oder dritten Servern, angeboten wird, entsteht eine Holschuld für den Kunden. Der Kunde entscheidet nach Zugang der erforderlichen Daten alleine darüber, ob und wann er sich die Software von RELUX / oder dem Server des Herstellers herunterlädt. 


9. Nutzungsrechtübertragung & Copyrightvermerke

Die Software ist urheberrechtlich geschützt.

9.1 Der Kunde erhält mit Eingang der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages auf eine limitierte Dauer (es gilt die jeweilige Laufzeit einer Lizenz, in der Regel 12 Monate) ein einfaches Nutzungsrecht an der von ihm abgerufenen oder bestellten Software. Über diese Rechteeinräumung hinaus gelten die Copyrightrechte von RELUX, die der Kunde mit Entgegennahme und Freischaltung der Software ausdrücklich anerkennt.

9.2 Dem Kunden ist die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung der Software- mit Ausnahme einer Sicherungskopie mit jedem Mittel und in jeder Form untersagt.

9.3 Beim Kauf eines kostenpflichtigen Produkts mit Einzellizenz wird dem Kunden gestattet, das Programm auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Eine zeitgleiche Installation oder Nutzung des Programms auf mehr als nur einem Computer ist unzulässig.

9.4 Die Übertragung des Programms in ein privates oder öffentliches Netzwerk ist untersagt. Soll das Programm über ein Netzwerk mehreren Benutzern zugänglich gemacht werden, so erfordert dies den Erwerb weiteren Lizenzen.

9.5 Die Dekompilierung oder sonstige Arten der Rückentwicklung oder Veränderung des Programmcodes sind dem Kunden nur in dem gesetzlich festgelegten Umfang erlaubt.

9.6 Im Falle der Weitergabe der Software an einen Dritten hat der Kunde jede weitere eigene Nutzung der Software sofort einzustellen und das Programm von seinem Computer vollständig zu entfernen. Die Weitergabe der Software setzt voraus, dass der Dritte sich zuvor mit der Geltung der vorliegenden Lizenzbedingungen einverstanden erklärt. Der Kunde hat ihm die Software, einschließlich etwaiger Sicherungskopien, zu übergeben. Die Vermietung der Software wird nicht gestattet.

9.7 Die Rechte des Kunden an der Software erlöschen, sofern er die vorstehenden Nutzungsbedingungen verletzt. In diesem Fall ist er zur vollständigen Rückgabe der Software verpflichtet.

9.8 Die Rechte des Kunden an der Software erlöschen, sofern er die vorstehenden Nutzungsbedingungen verletzt. In diesem Fall ist er zur vollständigen Rückgabe der Software verpflichtet.


10. Gewährleistung- & Haftungsausschluss 

Die Gewährleistungsfrist durch RELUX beträgt 12 Monate ab Lieferdatum.

10.1 Für Software übernimmt RELUX keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass die Funktionen der Software den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen oder mit Komponenten in der speziellen Hardwarekonfiguration beim Kunden zusammenarbeiten.

10.2 Jegliche Gewährleistung und Haftung ist ausgeschlossen für Folgen, die durch vorgenommene Änderungen des Kunden oder eines Dritten an der Ware oder durch unsachgemäße Behandlung oder Fehlbedienung der Ware entstanden sind.

10.3 RELUX haftet nicht für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass RELUX den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

10.4 Offensichtliche Mängel des Produktes hat der Kunde innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Produktes gegenüber RELUX schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

10.5 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. RELUX ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.

10.6 Ist der Kunde Unternehmer, so sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Neulieferung berechtigt. Nach Ablauf eines Jahres ab Empfang der Leistung beschränken sich ihre Gewährleistungsansprüche auf Mängelbeseitigung oder Zeitwertgutschrift nach unserer Wahl.

10.7 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von RELUX auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

10.8 Im Übrigen sind weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten bei Lieferung zusammenhängen, und jede sonstige Haftung von RELUX wegen fahrlässiger Pflichtverstöße ausgeschlossen, und zwar gleichgültig, auf welchen Rechtsgrund diese gestützt sein mögen (z. B. auch unerlaubte Handlung, positive Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen). RELUX haftet insbesondere nicht für den Verlust von Daten, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden die auf den Einsatz der Produkte zurückzuführen sind.

10.9 Vorstehende Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen der Produkthaftung beruht. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schadens beschränkt. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Handeln einfacher Erfüllungsgehilfen.

10.10 Soweit die Haftung von RELUX ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

10.11 Alle in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgesprochenen Gewährleistungen gelten für den Kunden unter der Voraussetzung, dass er Anwender, nicht jedoch Wiederverkäufer des Produkts ist.

10.12 In unserem Namen oder im Namen des Produktherstellers, Lizenzgebers oder Lieferanten ausgesprochene Gewährleistungen, Zusagen oder andere Verpflichtungen dürfen vom Kunden nur nach vorhergehendem ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis durch uns angenommen werden.


11. Widerrufsrecht im Allgemeinen und für Verbraucher

Ein Widerrufsrecht besteht einzig für Verbraucher.

Diese können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung bzw. bei Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Kaufgegenstandes. Der Widerruf ist zu richten an RELUX Informatik AG, info@RELUX.com.

11.1 Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangener Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

11.2 Paketversandfähige Sachen sind auf Ihre Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten einer Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 20 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

11.3 Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder Sie diese selbst veranlasst haben.

11.4 Das Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht:

11.4.1 zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (hierunter fallen der Bezug von Software und Softwarelizenzen mittels eines Downloads.

11.4.2 für Lizenzfreischaltcodes oder Aktivierungen die bereits geliefert wurden.


12. Datenschutz

Bei den Datenerhebung hält sich RELUX an die Vorgaben zum Datenschutz und an die Datenschutzrichtlinie von RELUX (auf der Homepage abrufbar).


13. Erfüllungsort Gerichtstand

Auf sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Obligationenrecht anwendbar. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist jeweils Basel, sollte kein zwingender Gerichtsstand entgegenstehen. 

Münchenstein, November 2019

LIZENZBESTIMMUNGEN DESKTOPAPPLIKATIONEN

Relux Informatik AG im folgenden RELUX genannt für ReluxDesktop, ReluxCAD for Revit

Hinweis an den Benutzer

Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen ("Lizenznehmer“) und RELUX Informatik AG ("RELUX“), einer im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft. Falls Sie am Ende des Textes Ihr Einverständnis erklären, bedeutet dies, dass Sie den vorliegenden Vertrag sorgfältig gelesen und verstanden haben und mit sämtlichen Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages einverstanden sind.

Dies ist ein Lizenzvertrag. Dieser Endbenutzerlizenzvertrag ("Vertrag") liegt der ReluxDesktop (ReluxOffer, ReluxEnergyCH, ReluxCAD *, ReluxNet, ReluxTunnel, ReluxKCalc) Softwareprodukte, dem dazugehörigem Erläuterungsmaterial ("Software") und Produktdaten von Herstellern, welche diese über Produkte von RELUX der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Die Bezeichnung "Software" umfasst auch sämtliche verbesserte und geänderte Fassungen, für die RELUX eine kostenlose oder kostenpflichtige Lizenz erteilt hat. Eine Softwarekopie und jede andere Kopie bleiben Eigentum von RELUX. Mit der Annahme dieses Vertrages gewährt RELUX dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung von Software, sofern der Lizenznehmer sich mit dem Folgenden einverstanden erklärt.


1. Nutzung der Software

1.1 Der Lizenznehmer darf die Software auf einer Festplatte, einem sonstigen Speichermedium installieren oder auf Online Medien benutzen. Der Lizenznehmer darf die Software auf einem Dateiserver für die Benutzung auf einem Ortsnetz zum Zwecke (i) der dauerhaften Installation auf Festplatten oder sonstigen Speichermedia installieren -beziehungsweise (ii) die Software über ein solches Netzwerk betreiben; der Lizenznehmer darf Sicherheitskopien der Software anfertigen.

1.2. Der Lizenznehmer darf keine Kopien der Software anfertigen und vertreiben. Die Anfertigung von Sicherheitskopien gemäss vorstehender Ziffer 1.1 bleibt vorbehalten; deren Vertrieb ist unzulässig. Falls der Lizenznehmer die Software vom Internet oder von einer ähnlichen Online Quelle herunterlade, gelten die gleichen Regeln wie bei Datenträgern von RELUX.


2. Einschränkungen

2.1 Der Lizenznehmer darf das Installierungsprogramm selbst in keiner Weise verändern oder modifizieren. Die Software wird von RELUX zum Betrachten, Vertreiben und Verteilen von Produktdaten von RELUX Mitgliedern lizenziert und vertrieben. Jedes fremde Plug-In und jede Verbesserung, die es ermöglicht, Daten dieser Mitglieder direkt oder indirekt zu speichern oder weiter zu verwenden ist ausdrücklich verboten.

2.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, rückentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software herauszufinden oder Zugriff auf Produktdaten von RELUX Mitgliedern zu erhalten.


3. Informationen

3.1 Eigentum und Schutzrechte

Dem Lizenznehmer stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich eingeräumten Rechte auf Gebrauch der Software zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum, die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht an der Software und alle nicht ausdrücklich übertragenen Verwendungsbefugnisse verbleiben bei RELUX.

3.2 Geheimhaltungen der Software

Die Software enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, insbesondere betreffend die Verarbeitung von Daten für bestimmte Anwendungen, welche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von RELUX darstellen. Demgemäss verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Software mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln, sie nur für den in diesem Vertrag umschriebenen bestimmungsgemässen Gebrauch zu verwenden und sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch es zu veröffentlichen.

3.3 Kennzeichenrechte

Sämtliche Kennzeichenrechte (Marken etc.) stehen im Eigentum von RELUX oder anderen Rechtsinhabern. Die Lizenznehmer sind nicht berechtigt, die geschützten Kennzeichen ohne vorherige und schriftliche Zustimmung von RELUX oder des Rechtsinhabers zu verwenden.

3.4 Wahrungen der Schutzrechte

Der Lizenznehmer anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von RELUX, enthält sich während der Dauer der ihm eingeräumten Lizenz jedes Angriffs auf Bestand und Umfang dieser Rechte und ergreift gemäss den Instruktionen von RELUX alle Massnahmen, um die Rechte von RELUX an der Software zu wahren. Insbesondere wird der Lizenznehmer den Schutzrechtsvermerk von RELUX auf allen vollständigen oder auszugsweisen Kopien der Software anbringen und RELUX über alle ihm zur Kenntnis gelangenden Schutzrechtsverletzungen umgehend informieren.


4. Haftungsbeschränkungen

4.1. RELUX liefert dem Lizenznehmer die Software ohne jegliche Gewährleistung.

4.2 RELUX und seine Mitglieder übernehmen keine Garantie für die Leistung oder die Ergebnisse, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Software erzielt.

4.3 RELUX und seine Mitglieder übernehmen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und auch nicht dafür, dass die Software marktgängig oder für irgendeinen bestimmten Zweck geeignet ist.

4.4 RELUX übernimmt keine Garantie, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen wird.

4.5 Jede Haftung oder Verpflichtung von RELUX aus oder im Zusammenhang mit dem Einsatz oder der Nutzung der Software und den damit erzielten Resultaten sowie aus dem Testen von Programmen, aus der Wiederbeschaffung nicht gesicherter Daten und für direkte, indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Lizenznehmers oder Ansprüche Dritter wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Dies gilt selbst dann, wenn ein RELUX-Vertreter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

4.6 Keine der in dem vorliegenden Vertrag enthaltenen Bestimmungen schränkt die gesetzlichen Rechte irgendeiner Partei ein, die als Verbraucher auftritt.


5. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag sowie alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.


6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist jeweils Basel, sollte kein zwingender Gerichtsstand entgegenstehen.


7. Datenschutz

Bei den Datenerhebung hält sich RELUX an die Vorgaben zum Datenschutz und an die Datenschutzrichtlinie von RELUX (auf der Homepage abrufbar).


8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen davon nicht berührt.

8.2 Dieser Vertrag endet automatisch, wenn der Lizenznehmer die darin enthaltenen Bestimmungen trotz Nachfristsetzung nicht erfüllt. Der vorliegende Vertrag kann nur schriftlich geändert werden, wobei die Änderung von einem bevollmächtigten leitenden Angestellten von RELUX unterzeichnet werden muss.

8.3 Dieser Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und RELUX ersetzt alle vorigen Präsentationen, Diskussionen, Zusicherungen, Endbenutzer-Lizenzverträge, Mitteilungen oder Werbungen über die Software.

8.4 Ein Exemplar dieses Vertrages steht dem Lizenznehmer zur Verfügung, nachdem er die Software installiert hat. Sollten Sie Fragen zum vorliegenden Vertrag haben oder wünschen Sie Informationen von RELUX, so setzen Sie sich in Verbindung mit der RELUX-Niederlassung für Ihr Land, oder wenden Sie sich an: RELUX Informatik AG, www.RELUX.com, info@RELUX.com

RELUX und RELUXNET sind geschützte Marken von RELUX Informatik AG.

WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, SO MACHEN SIE DURCH ANKLICKEN DES ENTSPRECHENDEN FELDES IHRE ABLEHNUNG KENNTLICH. DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE IST DAMIT GESPERRT.

Münchenstein, November 2019

LIZENZBESTIMMUNGEN ONLINE SERVICES

Relux Informatik AG im folgenden RELUX genannt für *Net, *Analyse, *StreetCalc, *OnCalc, *SceneCalc, *SensCalc

*Relux

Hinweis an den Benutzer

Dies ist ein Vertrag zwischen Ihnen ("Lizenznehmer“) und RELUX Informatik AG ("RELUX“), einer im schweizerischen Handelsregister eingetragenen Aktiengesellschaft. Falls Sie am Ende des Textes Ihr Einverständnis erklären, bedeutet dies, dass Sie den vorliegenden Vertrag sorgfältig gelesen und verstanden haben und mit sämtlichen Bedingungen und Konditionen dieses Vertrages einverstanden sind.

Dies ist ein Lizenzvertrag. Dieser Endbenutzerlizenzvertrag ("Vertrag") für Online Softwareservices die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die Bezeichnung "Software" umfasst auch sämtliche verbesserte und geänderte Fassungen, für die RELUX eine kostenlose oder kostenpflichtige Lizenz erteilt hat. Mit der Annahme dieses Vertrages gewährt RELUX dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche Lizenz zur Benutzung von Software, sofern der Lizenznehmer sich mit dem Folgenden einverstanden erklärt.


1. Nutzung der Software

1.1 Der Lizenznehmer darf die Software online benutzen. 

1.2. Der Lizenznehmer darf keine Kopien der Software anfertigen oder Dritten zugänglich machen.

Mit einem zusätzlichen, beidseitig unterschreibenden Vertrag kann RELUX Geschäftspartnern online Services von RELUX für deren eigenen Zwecke und für deren Kunden zugänglich machen.


2. Einschränkungen

2.1 Der Lizenznehmer darf das Installierungsprogramm selbst in keiner Weise verändern oder modifizieren. Die Software wird von RELUX zum Betrachten, Vertreiben und Verteilen von Produktdaten. Berechnungen und Simulationen von RELUX lizenziert und vertrieben. Jede fremde Verbesserung, Änderung oder Verwendung dieser online Services ausserhalb der von RELUX zur Verfügung gestellten Umgebung ist ausdrücklich verboten.

2.2 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software nicht zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, rückentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software herauszufinden oder Zugriff auf Produktdaten von RELUX Mitgliedern zu erhalten.


3. Informationen

3.1 Eigentum und Schutzrechte

Dem Lizenznehmer stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich eingeräumten Rechte auf Gebrauch der Software zu. Alle übrigen Rechte, insbesondere das Eigentum, die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht an der Software und alle nicht ausdrücklich übertragenen Verwendungsbefugnisse verbleiben bei RELUX.

3.2 Geheimhaltungen der Software

Die Software enthält Informationen, Ideen, Konzepte und Verfahren, insbesondere betreffend die Verarbeitung von Daten für bestimmte Anwendungen, welche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von RELUX darstellen. Demgemäss verpflichtet sich der Lizenznehmer, die Software mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit wie eigene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln, sie nur für den in diesem Vertrag umschriebenen bestimmungsgemässen Gebrauch zu verwenden und sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch es zu veröffentlichen.

3.3 Kennzeichenrechte

Sämtliche Kennzeichenrechte (Marken etc.) stehen im Eigentum von RELUX oder anderen Rechtsinhabern. Die Lizenznehmer sind nicht berechtigt, die geschützten Kennzeichen ohne vorherige und schriftliche Zustimmung von RELUX oder des Rechtsinhabers zu verwenden.

3.4 Wahrungen der Schutzrechte

Der Lizenznehmer anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht von RELUX, enthält sich während der Dauer der ihm eingeräumten Lizenz jedes Angriffs auf Bestand und Umfang dieser Rechte und ergreift gemäss den Instruktionen von RELUX alle Massnahmen, um die Rechte von RELUX an der Software zu wahren. Insbesondere wird der Lizenznehmer den Schutzrechtsvermerk von RELUX auf allen vollständigen oder auszugsweisen Kopien der Software anbringen und RELUX über alle ihm zur Kenntnis gelangenden Schutzrechtsverletzungen umgehend informieren.


4. Haftungsbeschränkungen

4.1. RELUX liefert dem Lizenznehmer die Software ohne jegliche Gewährleistung.

4.2 RELUX und seine Mitglieder übernehmen keine Garantie für die Leistung oder die Ergebnisse, die der Lizenznehmer durch die Nutzung der Software erzielt.

4.3 RELUX und seine Mitglieder übernehmen weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Gewährleistung oder Garantie dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, und auch nicht dafür, dass die Software marktgängig oder für irgendeinen bestimmten Zweck geeignet ist.

4.4 RELUX übernimmt keine Garantie, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Lizenznehmer gewünschten Kombinationen mit beliebigen Daten, Informatiksystemen und anderen Programmen eingesetzt werden kann, noch dass durch die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten weiterer Programmfehler ausgeschlossen wird.

4.5 Jede Haftung oder Verpflichtung von RELUX aus oder im Zusammenhang mit dem Einsatz oder der Nutzung der Software und den damit erzielten Resultaten sowie aus dem Testen von Programmen, aus der Wiederbeschaffung nicht gesicherter Daten und für direkte, indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen des Lizenznehmers oder Ansprüche Dritter wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Dies gilt selbst dann, wenn ein RELUX-Vertreter auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

4.6 Keine der in dem vorliegenden Vertrag enthaltenen Bestimmungen schränkt die gesetzlichen Rechte irgendeiner Partei ein, die als Verbraucher auftritt.


5. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag sowie alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unterstehen dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Schiedsgerichtsbarkeit und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980.


6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist jeweils Basel, sollte kein zwingender Gerichtsstand entgegenstehen.


7. Datenschutz

Bei den Datenerhebung hält sich RELUX an die Vorgaben zum Datenschutz und an die Datenschutzrichtlinie von RELUX (auf der Homepage abrufbar).


8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen oder Teile dieses Vertrages als nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen davon nicht berührt.

8.2 Dieser Vertrag endet automatisch, wenn der Lizenznehmer die darin enthaltenen Bestimmungen trotz Nachfristsetzung nicht erfüllt. Der vorliegende Vertrag kann nur schriftlich geändert werden, wobei die Änderung von einem bevollmächtigten leitenden Angestellten von RELUX unterzeichnet werden muss.

8.3 Dieser Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und RELUX ersetzt alle vorigen Präsentationen, Diskussionen, Zusicherungen, Endbenutzer-Lizenzverträge, Mitteilungen oder Werbungen über die Software.

8.4 Ein Exemplar dieses Vertrages steht dem Lizenznehmer zur Verfügung, nachdem er die Software installiert hat. Sollten Sie Fragen zum vorliegenden Vertrag haben oder wünschen Sie Informationen von RELUX, so setzen Sie sich in Verbindung mit der RELUX-Niederlassung für Ihr Land, oder wenden Sie sich an: RELUX Informatik AG, www.RELUX.com, info@RELUX.com

RELUX deren Produkt- und Servicenamen sind geschützte Marke der RELUX Informatik AG.

WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DES VORLIEGENDEN VERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, SO MACHEN SIE DURCH ANKLICKEN DES ENTSPRECHENDEN FELDES IHRE ABLEHNUNG KENNTLICH. DIE BENUTZUNG DER SOFTWARE IST DAMIT UNTERSAGT.

Münchenstein, April 2023