AGBs Relux Mitglieder

1. Vertragsgegenstand Relux Mitgliedschaft und Dienstleistungen 

1.1 Unternehmen aus der Beleuchtungs-, Licht- und Sensorbranche können im Rahmen einer entgeltlichen Mitgliedschaft ihre produktspezifischen Daten in die von Relux konzipierte Datenbank aufnehmen lassen. Diese Datenbank enthält nebst in einem elektronischen Branchenverzeichnis zusammengefassten Mitglieder- und Produktinformationen ein optimiertes und kundenfreundliches Firmen- und Produktsuchprogramm sowie ein anwenderfreundliches Licht- und Sensorberechnungsprogramm. Relux ist bemüht, möglichst viele Mitglieder in die Datenbank aufzunehmen. 

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Relux und dem Mitglied. Die Parteien erklären die Datenschutzhinweise von Relux zum integrierenden Bestandteil dieser AGB. 

1.2 Mit vorliegender Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied automatisch die ReluxNet Mitgliedschaft. Hinsichtlich der ReluxNet Mitgliedschaft gelten die gesonderten ReluxNet AGBs. 

1.3 Für die Zustimmung zum Vertragsabschluss ist eine elektronische Zustellung des unterzeichneten Vertrages ausreichend. Eine zusätzliche postalische Zustellung ist dennoch erwünscht. 


2. Rechte der Mitglieder 

2.1 Das Mitglied hat das Recht, seine firmenspezifischen Produktdaten in den von Relux vorgeschriebenen Datenformat in die Datenbank eigenständig  aufzunehmen und das Produktsuch-, Licht- und Sensorberechnungsprogramm unentgeltlich zu nutzen. 

2.2 Weitere Dienstleistungen von Relux sind kostenpflichtig und in einer von Relux jeweils aktualisierten Preisliste enthalten, die auf Anfrage zugestellt wird. 

2.3 Das Mitglied kann bezüglich der Software (nicht durchsetzbare) Weiterentwicklungsvorschläge anbringen. 

2.4 Das Mitglied ist gegen Bezahlung gemäss Preisliste berechtigt, seine Produktdaten welche bei Relux zur Verfügung stehen - auf seine Webseite aufzunehmen. 


3. Pflichten der Mitglieder 

3.1 Das Mitglied verpflichtet sich, seine Daten Relux komplett, möglichst fehlerfrei und in der geforderten Datenform zu übergeben. Das Mitglied bestätigt, dass es bezüglich der Daten über die erforderlichen Immaterialgüterrechte verfügt und bei Widerhandlung hierfür haftbar ist. 

3.2 Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrages (vgl. 8). Die Kundendaten werden –sofern verfügbar- erst nach der innerhalb von zwanzig Tagen nach Vertragsunterzeichnung zu leistenden Jahresgebühr in die Datenbank aufgenommen. 

3.3 Die Software wird durch Relux direkt oder über das Mitglied an interessierte Kunden bzw. potentielle Produktkäufer herausgegeben, wobei die Herstellung einzig über Relux erfolgt. Dem Mitglied ist es untersagt, die Software zu modifizieren oder zu kopieren. 

3.4 Mitglieder verpflichten sich untereinander und gegenüber Relux sowie gegenüber interessierten Kunden, im Zusammenhang mit der Datenbank, der in ihr enthaltenen Firmendaten sowie der darin enthaltenen Software, zu einem Treu und Glauben im Geschäftsverkehr entsprechenden, loyalen und fairen Geschäftsgebaren, damit das Produkt von Relux sowie die dahinter stehende Idee des gemeinsamen Auftretens auf dem Markt, bestehen kann. 


4. Rechte und Pflichten von Relux 

4.1 Für die Erstdatenaufbereitung gewährt Relux dem Mitglied technische Unterstützung in der Analyse der Datenintegration von mindestens 1 Tag. Weitergehender Datenimplementierungsaufwand wird entgeltlich nach der anwendbaren Preisliste verrechnet. 

4.2 Relux stellt die technischen Einrichtungen zur Verfügung, um den Mitgliedern die jederzeitige und individuelle Datenaktualisierung (Update) bis zur Beendigung der Mitgliedschaft zu ermöglichen. 

4.3 Relux ist berechtigt, widerrechtliche, unwahre oder irreführende Informationen der Kundendaten umgehend zu löschen. Es wird diesbezüglich zu dem Punkt 8.7 verwiesen. 

4.4 Relux ist berechtigt sämtliche der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Dienstleistungs- und Produktangebote/-informationen des Mitglieds in Schrift und Bild (von ihm direkt oder von öffentlichen Plattformen) zu übernehmen und zu nutzen, insbesondere in eine öffentlich zugängliche Datenbank aufzunehmen. Das Mitglied bestätigt mit Annahme dieser AGB, dass es im Besitze sämtlicher hierfür erforderlicher Nutzungsrechte betreffend dieser Angebote /Informationen ist. 

4.5 Relux hat das Recht, die Mitgliedschaft ohne Grundangaben zu verweigern und nach eigenem Ermessen fristlos zu beendigen. Die Kündigungsfristen richten sich nach denselben Bestimmungen wie für das Mitglied (8.1). 


5. Gegenseitige Vertraulichkeit 

5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, insbesondere Informationen über interne Geschäftsabläufe sowie über den Entwicklungsstand und die Entwicklungsplanung ihrer Software vertraulich zu behandeln. 


6. Gewährleistung und Haftung 

6.1 Relux setzt alles daran die Daten in der Software korrekt und nach den Anforderungen der anwendbaren Datenschutzgesetze zu sammeln, lehnt aber jegliche Haftung für falsche oder fehlerhafte Informationen in der Datenbank eines Mitglieds ab. Relux übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die den Mitgliedern oder anderen Nutzern aus fehlerhafter Anwendung oder Benützung des Lichtberechnungsprogramms verursacht werden. Ebenso wird jede Haftung für allfällige Mängel in der Software von Relux abgelehnt. Relux lehnt zudem jegliche Haftung für Mängel der in den Datenbanken aufgeführten Firmenprodukte ab. Das Mitglied hat Relux für mangelhafte Produkt- und Informationsdaten und Verletzungen von Immaterialgüter-rechte schadlos zu halten. Dies gilt auch für die Nutzung gemäss Ziffer 4.4. 

6.2 Für Schäden, die unmittelbar auf das vorliegende Vertragsverhältnis zurückzuführen sind, einschliesslich Ansprüche aus Sach- oder Rechtsgewährleistung sowie Nichterfüllung, haftet Relux nur, wenn diese Schäden nachweisbar grobfahrlässig oder absichtlich verursacht wurden. Jede weitere Haftung oder Verpflichtung, insbesondere für Schäden, für die Wiederbeschaffung von Daten und für indirekte oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

6.3 Relux haftet nicht, wenn sie aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung der Verpflichtungen unter diesem Vertrag gehindert war. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von Relux nicht zu vertretenden Umstände erstreckt. 


7. Rechte an der Software 

7.1 Alle Urheberrechte (so auch die Rechte am Konzept, Layout und Design) an der Software und an der Datenbank verbleiben bei Relux. Die Nutzung der Software ist für die Mitglieder ein kostenloses Mitgliedschaftsrecht. Interessierten Kunden der Beleuchtungsbranche wird die Software zum Material- und Versandkostenpreis überlassen. Mitglieder und die Software der Relux nutzende Kunden sind ohne schriftliche Zustimmung von Relux nicht berechtigt, Inhalte von Datenträgern zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen sowie zu vermieten oder diese in anderer Art und Weise zu transportieren. Sie sind ebenso wenig berechtigt, in der Software enthaltene Programme oder Teile davon zu dekompilieren oder Dritten zugänglich zu machen. 

7.2 Erwirbt das Mitglied einen firmenspezifischen Datenträger mit Relux Software und/oder produktspezifischen Daten, so hat dieses das Recht, Kopien davon zu erstellen und an eigene Kunden zu verteilen, solange eine Mitgliedschaft in ungekündigtem Zustand existiert.


8. Vertragsabschluss, Mitgliedschaft, Laufzeit und Vertragsbeendigung  

8.1 Die Mitgliedschaft ist gültig ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung der Zusatzvereinbarung oder Auftragsbestätigung durch das Mitglied. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und bleibt ohne Kündigung auch in den darauffolgenden Kalenderjahren bestehen. Die jährliche Mitgliedschaftsgebühr pro Kalenderjahr richtet sich nach der Preisliste von Relux, die auf Anfrage zugestellt wird. Mit der ersten Rechnung werden ab Vertragsbeginn 12 Monate Mitgliedschaftsgebühr verrechnet. Mit der zweiten Rechnung wird die Mitgliedschaftsgebühr pro rata temporis auf Ende des Kalenderjahres berechnet und danach pro Kalenderjahr abgerechnet. 

8.2 Sämtliche Überweisungskosten für die Zahlung der Mitgliedschaftsgebühr gehen zulasten des Mitglieds. Dieses ist angehalten, den Überweisungsbetrag so zu berechnen, dass bei Relux die volle Mitgliedschaftsgebühr resultiert.  

8.3 Werden Zahlungsfristen gemäss Vertrag nicht eingehalten, werden die Produktdaten des Kunden nach 90 Tagen Zahlungsverzug ohne weitere Mitteilung gesperrt. Für die Dauer einer Sperrung besteht kein Anspruch auf eine Reduktion des geschuldeten Betrages. 

8.4 Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird eine zusätzliche Aufwandpauschale von 2% des ursprünglichen Rechnungsbetrages ohne weitere Aufforderung in Rechnung gestellt.  

8.5 Wird Relux gezwungen den Rechtsweg einzuleiten um die geltende Forderung zu erhalten, werden nach genauer Auflistung der anfallenden Kosten alle internen und externen Aufwendungen für Rechtsfälle in Rechnung gestellt. 

8.6 Dieser Vertrag kann nach Ablauf einer minimalen Vertragslaufzeit von 12 Monaten von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden, wobei die geleistete Mitgliedschaftsgebühr (bis Ende Kalenderjahr) nicht zurückerstattet wird bzw. Relux verbleibt, oder bei Nichtbezahlung noch geschuldet ist. Erfolgt die Kündigung nach Ende Oktober (es gilt der Erhalt der Kündigung) ist die Mitgliedschaftsgebühr des darauffolgenden Kalenderjahres zusätzlich geschuldet. Die Kündigung hat mittels Einschreiben zu erfolgen. 

8.7 Bei Vertragsverletzungen durch das Mitglied kann Relux nach Ansetzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Vertragsverletzung den Vertrag per sofort kündigen. Die geschuldete Mitgliedschaftsgebühr errechnet sich in diesem Fall ebenfalls nach den oben beschriebenen Kündigungsterminen. 

8.8 Die Leistungen und Pflichten der Vertragspartner bleiben bei einer fristgerechten Kündigung bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bestehen. Danach sind sämtliche Hilfsmittel, Software und Lizenzen welche dem Mitglied zur Verfügung gestellt worden sind, bis spätestens zur Vertragsbeendigung an Relux zurückzugeben.  

8.9 Mit Beendigung der Relux Mitgliedschaft endet automatisch auch die ReluxNet Mitgliedschaft. 


9. Schlussbestimmungen 

9.1 Relux behält sich ohne Nennung von Gründen das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Sie publiziert die geänderten AGB auf ihrer Webseite und sendet den Mitgliedern eine entsprechende Mitteilung per Email. Ohne gegenteilige Meldung des Mitglieds innert zwei Wochen nach dem Email Versand und/oder aufgrund der Weiternutzung der Dienstleistungen und Produkte wird die Annahme der geänderten AGB angenommen. 

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine solche treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. 

9.3 Dieser Vertrag sowie alle Streitigkeiten daraus unterstehen schweizerischem Recht unter Einbezug des UN-Kaufrechts. 

9.4 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Münchenstein. Relux kann ihre Ansprüche gegenüber dem Mitglied, insbesondere die Geltendmachung von geschuldeten Mitgliedschaftsgebühren, wahlweise auch bei dem Gericht des Ortes geltend machen, an dem das Mitglied seinen Wohnort oder Sitz hat. 

9.5 Die vorliegende AGB ersetzt die Version aus dem April 2018 gemäss Punkt 9.1 per sofort.  


Münchenstein, April 2019